Leistungen
Sanierungsmoderation

Die Sanierungsmoderation ist ein außergerichtliches Verfahren, um mit Gläubigern ins Gespräch zu kommen, bevor ein StaRUG- oder Insolvenzverfahren notwendig wird. Ziel ist es, durch professionelle Moderation und Verhandlung eine Einigung zu erzielen – schnell, diskret und kosteneffizient.
Lösungen finden, bevor es ernst wird
Gerade in der Frühphase einer Krise lohnt es sich, das Gespräch mit den Gläubigern zu suchen, um gemeinsam außergerichtlich Lösungen zu erarbeiten – etwa über Zahlungsvereinbarungen, Stundungen oder einen teilweisen Forderungsverzicht.
Wichtig: Die Sanierungsmoderation ist freiwillig – alle Beteiligten setzen auf Kooperation statt Konfrontation.
Für wen ist die Sanierungsmoderation geeignet?
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Unternehmen mit ersten finanziellen Schwierigkeiten
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Soloselbstständige und Freiberufler mit Liquiditätsengpässen
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Wenn bereits Forderungen offen sind, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit besteht
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Wenn die Bereitschaft zur Einigung auf Gläubigerseite grundsätzlich vorhanden ist
Welche Unterlagen sollten vorbereitet sein?
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BWA und Jahresabschlüsse
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Überblick über offene Verbindlichkeiten und Gläubigerliste
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Erläuterung der aktuellen Krise und der Ursachen
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Vorschlag für mögliche Sanierungsbeiträge (z. B. Stundung, Ratenplan)
Ablauf und Dauer der Sanierungsmoderation
Ihre Vorteile bei der Sanierungsmoderation
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Schnell und kosteneffizient – keine Verfahrenskosten, keine langen Verfahrenszeiten
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Diskret und außergerichtlich – keine Öffentlichkeit, keine Insolvenzstempel
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Flexible Lösungen direkt mit den Gläubigern
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Stärkung des Vertrauensverhältnisses – Kooperation statt Konfrontation
StaRUG-Verfahren

Sanieren, bevor es zu spät ist
Das Ziel
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Gläubiger von einem realistischen Sanierungskonzept überzeugen
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Zahlungsausfälle vermeiden
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Das Unternehmen stabilisieren und erhalten
Wichtig: Das StaRUG ist keine „Insolvenz light“. Es ist ein Werkzeug für Unternehmen, die zwar in der Krise stecken, aber noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sind.
Für wen ist das StaRUG geeignet
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Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), Personengesellschaften oder größere Einzelunternehmen
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Unternehmen mit ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten
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Wenn eine Einigung mit einzelnen Gläubigern außerhalb eines Insolvenzverfahrens erforderlich ist
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Wenn noch Sanierungschancen bestehen, aber die Verhandlungsposition allein nicht ausreicht
Welche Unterlagen sollten vorbereitet sein?
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Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
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Jahresabschlüsse der letzten 2–3 Jahre
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Liquiditätsplanung und Finanzstatus
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Aufstellung der Gläubiger und Verbindlichkeiten
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Kurze Beschreibung Ihres Geschäftsmodells und der aktuellen Situation
Ablauf und Dauer des Verfahrens
Vorteile des StaRUG-Verfahrens auf einen Blick
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Keine Insolvenz, keine Öffentlichkeit
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Flexibler Einsatz – nur die betroffenen Gläubiger werden einbezogen
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Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze
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Planungssicherheit für Unternehmer und Gläubiger
Insolvenzplanverfahren

Der Weg zur maßgeschneiderten Sanierung
Flexibel, rechtssicher, wirtschaftlich sinnvoll – Sanieren mit Plan
Der große Vorteil
Wann ist ein Insolvenzplan sinnvoll?
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Für Unternehmen in der Insolvenz, die Sanierungspotenzial haben
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Wenn die Gläubiger grundsätzlich an einer Einigung interessiert sind
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Bei Eigenverwaltung, Schutzschirm oder Regelinsolvenz möglich
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Um das Verfahren abzukürzen und planbar zu machen
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Auch zur Regelung von Nachlassinsolvenzen oder bei Verbraucherinsolvenzen einsetzbar (z. B. durch Vergleichspläne)
Was regelt ein Insolvenzplan konkret?
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Wie viel an wen gezahlt wird (Vergleichsquote, Zahlungsfristen, Forderungsverzicht)
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Wie die Verfahrenskosten und Verwaltervergütung beglichen werden
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Ob das Unternehmen fortgeführt oder verkauft wird
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Welche Sicherheiten bestehen und wie mit diesen umgegangen wird
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Wie sich das Verfahren für die Gläubiger am Ende darstellt („Besserstellung“ gegenüber der Zerschlagung)
Ein Insolvenzplan besteht immer aus zwei Teilen
Darstellender Teil
Gestaltender Teil
Wie läuft ein Insolvenzplanverfahren ab?
Was passiert, wenn der Insolvenzplan scheitert?
Kommt keine Mehrheit für den Plan zustande oder wird er vom Gericht nicht bestätigt, läuft das Insolvenzverfahren wie üblich weiter – entweder in Richtung Liquidation oder Fortführung unter den allgemeinen Regeln der Insolvenzordnung.
Deshalb ist eine gute Vorbereitung und realistische Planung entscheidend für den Erfolg.
Ihre Vorteile mit einem Insolvenzplan
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Flexibilität in der Ausgestaltung der Rückzahlungen
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Verkürzung des Insolvenzverfahrens
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Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze möglich
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Planbare Schuldenregulierung mit Zustimmung der Gläubiger
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Vermeidung von Zerschlagung und unkontrollierter Verwertung
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Sicherheit durch gerichtliche Bestätigung des Plans
Ich begleite Sie vom ersten Konzept bis zur Umsetzung Ihres Insolvenzplans
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Fundierte Analyse
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Rechtssichere Planerstellung
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Verhandlung mit Gläubigern
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Begleitung bis zur gerichtlichen Bestätigung und Umsetzung
Jetzt Erstberatung anfragen und Unterlagen hochladen
Nutzen Sie das Formular, um unverbindlich eine Ersteinschätzung zu Ihrem Insolvenzplanvorhaben zu erhalten. Laden Sie Ihre Unterlagen sicher und unkompliziert über die Upload-Funktion hoch.
ESUG-Verfahren

Eigenverantwortlich handeln, Unternehmen erhalten
Eigenverwaltung (§ 270 InsO)
Wann geeignet?
Bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit
Besonderheit
Geschäftsführung bleibt im Amt, arbeitet unter Aufsicht eines Sachwalters weiter
Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO)
Wann geeignet?
Noch nicht zahlungsunfähig, aber drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Besonderheit
Maximal 3 Monate Schutz vor Zwangsvollstreckung („Schutzschirm“), um in Ruhe einen Sanierungsplan zu erarbeiten
Der Schutzschirm bietet einen „Ruhebereich“, um ein Sanierungskonzept ohne äußeren Druck vorzubereiten. Die Eigenverwaltung eignet sich auch, wenn bereits ein Insolvenzantrag gestellt wurde, aber das Management das Verfahren weiter selbst steuern will.
Für wen ist das ESUG-Verfahren geeignet?
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Unternehmen mit Sanierungschancen, die durch eigene Führung sanieren möchten
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Kapitalgesellschaften oder haftungsbeschränkte Unternehmensformen
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Wenn eine Einigung mit Gläubigern realistisch ist und ein tragfähiges Konzept vorliegt oder erarbeitet werden kann
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Besonders sinnvoll, wenn frühzeitig gehandelt wird und der Wille zur Zusammenarbeit mit den Gläubigern besteht
Welche Unterlagen sollten vorbereitet sein?
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Aktuelle BWA und Jahresabschlüsse
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Liquiditätsplanung und Finanzstatus
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Gläubigerverzeichnis mit Forderungshöhen
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Sanierungskonzept oder Restrukturierungsplan (wird mit meiner Unterstützung erarbeitet)
Ablauf und Dauer eines ESUG-Verfahrens
Ihre Vorteile im ESUG-Verfahren
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Management bleibt handlungsfähig – kein Fremdverwalter
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Strukturierte Sanierung mit Insolvenzplan
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Betriebsfortführung und Werterhalt statt Zerschlagung
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Klare rechtliche Rahmenbedingungen, um Gläubiger einzubinden und zu überzeugen
Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe

Neustart trotz Insolvenz
Für wen ist die Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe geeignet?
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Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, deren Geschäft grundsätzlich lebensfähig ist
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Wenn eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist
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Wenn die Fortführung des Betriebs sinnvoll erscheint und die Masse nicht belastet wird
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Auch geeignet für Einzelfirmen und kleine GmbHs, die aktiv bleiben wollen
Welche Unterlagen sollten vorbereitet sein?
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BWA und Jahresabschlüsse (wenn vorhanden)
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Übersicht über Verbindlichkeiten und Gläubiger
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Liquiditätsplan zur Betriebsfortführung
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Kurze Beschreibung des Geschäftsmodells und wie der Betrieb weitergeführt werden soll
Ablauf und Dauer der Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe
Vorteile der Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe
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Fortführung des Betriebs möglich – trotz Insolvenzverfahren
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Schuldenfreiheit nach Verfahrensabschluss
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Keine Haftung für die Insolvenzmasse bei Betriebsfreigabe
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Begleitung durch erfahrene Beratung und Unterstützung in allen Verfahrensstufen
Verbraucherinsolvenz

Schuldenfrei in 3 Jahren
Für wen ist die 3-jährige Verbraucherinsolvenz geeignet?
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Privatpersonen, die überschuldet oder zahlungsunfähig sind
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Wenn regelmäßige Einkünfte (z. B. aus Arbeit, Rente, Sozialleistungen) vorhanden sind
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Wenn die Mindestquote zur Verkürzung auf 6 oder 12 Monate nicht erreicht werden kann
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Auch für ehemalige Selbstständige, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Sozialleistungsbescheide)
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Übersicht über die monatlichen Ausgaben (Miete, Versicherungen, Energie etc.)
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Vollständige Gläubigerliste mit Forderungshöhen und aktuellen Kontaktdaten
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Bisherige Mahn- oder Vollstreckungsbescheide, Inkassoschreiben
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Nachweis über den außergerichtlichen Einigungsversuch (sofern möglich oder erforderlich)
Ablauf und Dauer der 3-jährigen Insolvenz
Ihre Vorteile mit meiner Beratung
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Sichere und professionelle Begleitung durch das gesamte Verfahren
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Vermeidung von Formfehlern und Ablehnungsgründen
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Verständliche Erklärungen aller Schritte – ohne „Fachchinesisch“
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Fester Ansprechpartner während der gesamten Laufzeit
Verbraucherinsolvenz in 6 bis 12 Monaten

Die schnelle Verbraucherinsolvenz
Das Besondere: Wenn es keine pfändbaren Werte gibt und die Gläubiger ihre Forderungen nicht aktiv weiterverfolgen (z. B. durch Forderungsanmeldungen), kann das Insolvenzverfahren deutlich schneller abgeschlossen werden als in der regulären dreijährigen Wohlverhaltensphase.
Ich begleite Sie dabei, den Weg zur schnellen Schuldenbefreiung rechtssicher, korrekt und effizient zu gehen.
Für wen ist die schnelle Verbraucherinsolvenz geeignet
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Privatpersonen ohne oder mit nur sehr geringem pfändbarem Einkommen (z. B. Bezieher von Sozialleistungen, Geringverdiener, Rentner)
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Personen ohne werthaltiges Vermögen (kein Immobilienbesitz, keine Sparguthaben über dem Freibetrag)
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Wenn die Gläubigerforderungen überschaubar und unkompliziert sind
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Wenn keine komplizierten Verfahrensverzögerungen durch viele Gläubigeranmeldungen zu erwarten sind
Welche Unterlagen sollten vorbereitet sein?
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Einkommensnachweise (z. B. Sozialleistungsbescheide, Rentenbescheide, Gehaltsabrechnungen)
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Gläubigerliste mit Forderungshöhen und Kontaktdaten
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Kopien der bisherigen Mahnschreiben oder Vollstreckungsbescheide
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Übersicht über Ihre monatlichen Ausgaben (Miete, Strom, Versicherungen)
Ablauf und Dauer – Schritt für Schritt zur schnellen Entschuldung
Ihre Vorteile mit meiner Beratung zur schnellen Verbraucherinsolvenz
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Schnelle Entschuldung möglich – bereits ab 6 Monaten
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Sichere und professionelle Begleitung vom Antrag bis zur Restschuldbefreiung
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Individuelle Prüfung Ihrer Chancen auf das verkürzte Verfahren
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Vermeidung von Fehlern, die das Verfahren verzögern oder gefährden könnten
Wann ist die schnelle Verbraucherinsolvenz nicht möglich?
Mein Angebot: Klare Einschätzung schon vor dem Antrag
Ich prüfe bereits vor der Antragstellung, ob die schnelle Entschuldung für Sie möglich ist oder ob Hindernisse bestehen könnten. Dadurch vermeiden wir böse Überraschungen und stellen sicher, dass Sie den besten Weg für Ihre Situation wählen.
Ehrlich. Transparent. Verlässlich.
Keine falschen Versprechen – sondern eine realistische Einschätzung und kompetente Begleitung.
Vertretung bei Gläubigerversammlungen

Professionell, erfahren, durchsetzungsstark
Warum es besser ist, mich für Ihre Vertretung zu beauftragen
Wie ich für Sie tätig werde
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Juristisch präzise und wirtschaftlich fundierte Vertretung
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Durchsetzungskraft und Verhandlungsgeschick auf Augenhöhe mit Verwaltern und anderen Beteiligten
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Unabhängigkeit und Objektivität – keine persönlichen Interessen, nur Ihre Ziele im Fokus
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Klare Risikoeinschätzung und strategische Beratung
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Entlastung und Sicherheit – Sie überlassen nichts dem Zufall
Erfolgreiche Einflussnahme beginnt mit der richtigen Vertretung. Lassen Sie mich Ihre Stimme sein – souverän, erfahren, durchsetzungsstark
Erstellung von Gutachten

Sanierungsgutachten und S6-Gutachten – belastbar, praxisnah, rechtssicher
Warum Sie mich für die Erstellung von Sanierungs- und S6-Gutachten beauftragen sollten:
Umfassende Gutachtenerstellung für alle Verfahrensarten
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Sanierungsgutachten nach IDW S6
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Liquiditäts- und Fortbestehensprognosen
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Insolvenzursachenanalysen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)
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Vergleichsrechnungen und Quotenberechnungen für Insolvenzpläne
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Sanierungsfähigkeit im StaRUG- und ESUG-Verfahren
Mein Vorgehen bei der Gutachtenerstellung
Ihre Vorteile mit meiner Gutachtenerstellung
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Objektiv, unabhängig, rechtssicher
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Akzeptiert bei Banken, Gläubigern und Gerichten
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Realistische, umsetzbare Sanierungskonzepte statt Theorie auf dem Papier
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Berücksichtigung aller relevanten wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte
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Persönliche Begleitung auch bei Verhandlungen und Umsetzung