Zum Hauptinhalt springen

Sanierungsmoderation

Die Sanierungsmoderation ist ein außergerichtliches Verfahren, um mit Gläubigern ins Gespräch zu kommen, bevor ein StaRUG- oder Insolvenzverfahren notwendig wird. Ziel ist es, durch professionelle Moderation und Verhandlung eine Einigung zu erzielen – schnell, diskret und kosteneffizient.

Lösungen finden, bevor es ernst wird

Gerade in der Frühphase einer Krise lohnt es sich, das Gespräch mit den Gläubigern zu suchen, um gemeinsam außergerichtlich Lösungen zu erarbeiten – etwa über Zahlungsvereinbarungen, Stundungen oder einen teilweisen Forderungsverzicht.

Wichtig: Die Sanierungsmoderation ist freiwillig – alle Beteiligten setzen auf Kooperation statt Konfrontation.

Für wen ist die Sanierungsmoderation geeignet?

  • Unternehmen mit ersten finanziellen Schwierigkeiten
  • Soloselbstständige und Freiberufler mit Liquiditätsengpässen
  • Wenn bereits Forderungen offen sind, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit besteht
  • Wenn die Bereitschaft zur Einigung auf Gläubigerseite grundsätzlich vorhanden ist
Die Sanierungsmoderation bietet sich vor allem dann an, wenn noch Vertrauen zwischen den Beteiligten besteht – oder wenn mit guter Argumentation und Moderation eine Einigung erreichbar erscheint.

Welche Unterlagen sollten vorbereitet sein?

Um gut und realistisch in die Gespräche zu gehen, sollten folgende Informationen vorliegen:
  • BWA und Jahresabschlüsse
  • Überblick über offene Verbindlichkeiten und Gläubigerliste
  • Erläuterung der aktuellen Krise und der Ursachen
  • Vorschlag für mögliche Sanierungsbeiträge (z. B. Stundung, Ratenplan)
Auch hier unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung und Strukturierung der Unterlagen.

Ablauf und Dauer der Sanierungsmoderation

Erstgespräch und Analyse (1 Woche)
Klärung Ihrer Situation und Prüfung, ob Sanierungsmoderation sinnvoll und erfolgversprechend ist.
Vorbereitung der Verhandlungen (2–4 Wochen)
Entwicklung eines realistischen Sanierungsvorschlags, Abstimmung mit Ihnen, Auswahl der Gläubiger.
Moderation der Gespräche (1–4 Wochen, je nach Komplexität)
Ich führe die Verhandlungen als neutraler Moderator und unterstütze alle Seiten dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Einigung und Umsetzung (sofort nach Abschluss der Moderation)
Bei erfolgreicher Einigung werden die Vereinbarungen umgesetzt – ohne Gericht, ohne öffentliches Verfahren.

Ihre Vorteile bei der Sanierungsmoderation

  • Schnell und kosteneffizient – keine Verfahrenskosten, keine langen Verfahrenszeiten
  • Diskret und außergerichtlich – keine Öffentlichkeit, keine Insolvenzstempel
  • Flexible Lösungen direkt mit den Gläubigern
  • Stärkung des Vertrauensverhältnisses – Kooperation statt Konfrontation

StaRUG-Verfahren

Das StaRUG-Verfahren („Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“) ist ein präventives Restrukturierungsverfahren, das es Unternehmen ermöglicht, sich frühzeitig zu sanieren – ohne Insolvenzverfahren und ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt.

Sanieren, bevor es zu spät ist

Das Ziel

  • Gläubiger von einem realistischen Sanierungskonzept überzeugen
  • Zahlungsausfälle vermeiden
  • Das Unternehmen stabilisieren und erhalten

Wichtig: Das StaRUG ist keine „Insolvenz light“. Es ist ein Werkzeug für Unternehmen, die zwar in der Krise stecken, aber noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sind.

Für wen ist das StaRUG geeignet

  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), Personengesellschaften oder größere Einzelunternehmen
  • Unternehmen mit ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Wenn eine Einigung mit einzelnen Gläubigern außerhalb eines Insolvenzverfahrens erforderlich ist
  • Wenn noch Sanierungschancen bestehen, aber die Verhandlungsposition allein nicht ausreicht

Welche Unterlagen sollten vorbereitet sein?

Damit ich Sie gut beraten und ein Sanierungskonzept entwickeln kann, sollten folgende Unterlagen (grob) zur Verfügung stehen:
  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Jahresabschlüsse der letzten 2–3 Jahre
  • Liquiditätsplanung und Finanzstatus
  • Aufstellung der Gläubiger und Verbindlichkeiten
  • Kurze Beschreibung Ihres Geschäftsmodells und der aktuellen Situation
Keine Sorge: Ich unterstütze Sie dabei, diese Unterlagen strukturiert aufzubereiten.

Ablauf und Dauer des Verfahrens

Erstgespräch und Ersteinschätzung (1 Woche)
Im ersten Gespräch klären wir Ihre wirtschaftliche Situation und prüfen, ob das StaRUG für Sie der richtige Weg sein kann.
Analyse, Konzeptentwicklung und Vorbereitung (2–6 Wochen)
Gemeinsam entwickeln wir ein Sanierungskonzept und bereiten die Verhandlungen mit den Gläubigern vor.
Einleitung des StaRUG-Verfahrens (bei Bedarf mit gerichtlicher Unterstützung)
Gläubiger werden eingebunden, ein Restrukturierungsplan wird vorgestellt und abgestimmt.
Umsetzung und Abschluss (je nach Komplexität insgesamt 2–6 Monate)
Nach Zustimmung der Gläubiger wird der Plan umgesetzt. Ziel: wirtschaftliche Stabilisierung ohne Insolvenz.

Vorteile des StaRUG-Verfahrens auf einen Blick

  • Keine Insolvenz, keine Öffentlichkeit
  • Flexibler Einsatz – nur die betroffenen Gläubiger werden einbezogen
  • Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze
  • Planungssicherheit für Unternehmer und Gläubiger

Insolvenzplanverfahren

Das Insolvenzplanverfahren ist ein zentrales Instrument im Insolvenzrecht, um Unternehmen durch ein gerichtlich bestätigtes Sanierungskonzept zu entschulden und neu aufzustellen. Anders als in der klassischen Insolvenz, bei der es oft nur um Zerschlagung und Verwertung geht, bietet das Insolvenzplanverfahren die Möglichkeit, mit den Gläubigern individuelle Vereinbarungen zur Schuldenregulierung zu treffen.

Der Weg zur maßgeschneiderten Sanierung

Flexibel, rechtssicher, wirtschaftlich sinnvoll – Sanieren mit Plan

Der große Vorteil

Der Insolvenzplan eröffnet flexible Lösungen – von Schuldenschnitten über Ratenzahlungen bis zur Beteiligung von Investoren – und ermöglicht es, den Geschäftsbetrieb zu erhalten und zukunftsfähig zu restrukturieren.

Wann ist ein Insolvenzplan sinnvoll?

  • Für Unternehmen in der Insolvenz, die Sanierungspotenzial haben
  • Wenn die Gläubiger grundsätzlich an einer Einigung interessiert sind
  • Bei Eigenverwaltung, Schutzschirm oder Regelinsolvenz möglich
  • Um das Verfahren abzukürzen und planbar zu machen
  • Auch zur Regelung von Nachlassinsolvenzen oder bei Verbraucherinsolvenzen einsetzbar (z. B. durch Vergleichspläne)

Was regelt ein Insolvenzplan konkret?

  • Wie viel an wen gezahlt wird (Vergleichsquote, Zahlungsfristen, Forderungsverzicht)
  • Wie die Verfahrenskosten und Verwaltervergütung beglichen werden
  • Ob das Unternehmen fortgeführt oder verkauft wird
  • Welche Sicherheiten bestehen und wie mit diesen umgegangen wird
  • Wie sich das Verfahren für die Gläubiger am Ende darstellt („Besserstellung“ gegenüber der Zerschlagung)

Ein Insolvenzplan besteht immer aus zwei Teilen

Darstellender Teil

Erklärung der wirtschaftlichen Ausgangslage und der geplanten Maßnahmen

Gestaltender Teil

Die rechtlichen Regelungen zur Befriedigung der Gläubiger und zum Ablauf des Plans

Wie läuft ein Insolvenzplanverfahren ab?

Erstgespräch und Prüfung der Sanierungsfähigkeit (1 Woche)
Ich prüfe, ob ein Insolvenzplanverfahren für Ihre Situation sinnvoll ist und ob genügend Gläubiger zur Mitwirkung bereit sind.
Erstellung des Insolvenzplans (2–6 Wochen, je nach Komplexität)
Gemeinsam entwickeln wir einen Plan, der rechtssicher ist und auch wirtschaftlich überzeugt.
Abstimmung mit den Gläubigern und dem Gericht
Der Plan wird den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt. Die Gläubigergruppen stimmen über den Plan ab.
Bestätigung des Insolvenzplans durch das Gericht
Wenn die Mehrheit der Gläubiger dem Plan zustimmt und das Gericht ihn bestätigt, wird der Plan verbindlich.
Umsetzung des Plans und Abschluss des Verfahrens
Nach der Planbestätigung wird der Insolvenzplan umgesetzt – das Verfahren kann in vielen Fällen deutlich schneller abgeschlossen werden.

Was passiert, wenn der Insolvenzplan scheitert?

Kommt keine Mehrheit für den Plan zustande oder wird er vom Gericht nicht bestätigt, läuft das Insolvenzverfahren wie üblich weiter – entweder in Richtung Liquidation oder Fortführung unter den allgemeinen Regeln der Insolvenzordnung.

Deshalb ist eine gute Vorbereitung und realistische Planung entscheidend für den Erfolg.

Ihre Vorteile mit einem Insolvenzplan

  • Flexibilität in der Ausgestaltung der Rückzahlungen
  • Verkürzung des Insolvenzverfahrens
  • Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze möglich
  • Planbare Schuldenregulierung mit Zustimmung der Gläubiger
  • Vermeidung von Zerschlagung und unkontrollierter Verwertung
  • Sicherheit durch gerichtliche Bestätigung des Plans

Ich begleite Sie vom ersten Konzept bis zur Umsetzung Ihres Insolvenzplans

Als erfahrener Insolvenzberater, Wirtschaftsjurist (LL.M.) und zertifizierter Sanierungsberater entwickle ich für Sie ein rechtssicheres, wirtschaftlich sinnvolles Sanierungskonzept, das auch bei Gerichten und Gläubigern Akzeptanz findet.
  • Fundierte Analyse
  • Rechtssichere Planerstellung
  • Verhandlung mit Gläubigern
  • Begleitung bis zur gerichtlichen Bestätigung und Umsetzung

Jetzt Erstberatung anfragen und Unterlagen hochladen

Nutzen Sie das Formular, um unverbindlich eine Ersteinschätzung zu Ihrem Insolvenzplanvorhaben zu erhalten. Laden Sie Ihre Unterlagen sicher und unkompliziert über die Upload-Funktion hoch.

ESUG-Verfahren

Das ESUG-Verfahren (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) ermöglicht es Unternehmen, sich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu sanieren – also ohne einen klassischen Insolvenzverwalter, unter eigener Führung, aber begleitet und überwacht durch einen Sachwalter.

Eigenverantwortlich handeln, Unternehmen erhalten

Ziel des ESUG ist es, Betriebe nicht zu zerschlagen, sondern zu sanieren – mit dem Vorteil, dass das Management handlungsfähig bleibt und gemeinsam mit den Gläubigern eine tragfähige Lösung entwickeln kann.

Eigenverwaltung (§ 270 InsO)

Wann geeignet?
Bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit

Besonderheit
Geschäftsführung bleibt im Amt, arbeitet unter Aufsicht eines Sachwalters weiter

Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO)

Wann geeignet?
Noch nicht zahlungsunfähig, aber drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Besonderheit
Maximal 3 Monate Schutz vor Zwangsvollstreckung („Schutzschirm“), um in Ruhe einen Sanierungsplan zu erarbeiten

Der Schutzschirm bietet einen „Ruhebereich“, um ein Sanierungskonzept ohne äußeren Druck vorzubereiten. Die Eigenverwaltung eignet sich auch, wenn bereits ein Insolvenzantrag gestellt wurde, aber das Management das Verfahren weiter selbst steuern will.

Für wen ist das ESUG-Verfahren geeignet?

  • Unternehmen mit Sanierungschancen, die durch eigene Führung sanieren möchten
  • Kapitalgesellschaften oder haftungsbeschränkte Unternehmensformen
  • Wenn eine Einigung mit Gläubigern realistisch ist und ein tragfähiges Konzept vorliegt oder erarbeitet werden kann
  • Besonders sinnvoll, wenn frühzeitig gehandelt wird und der Wille zur Zusammenarbeit mit den Gläubigern besteht

Welche Unterlagen sollten vorbereitet sein?

  • Aktuelle BWA und Jahresabschlüsse
  • Liquiditätsplanung und Finanzstatus
  • Gläubigerverzeichnis mit Forderungshöhen
  • Sanierungskonzept oder Restrukturierungsplan (wird mit meiner Unterstützung erarbeitet)

Ablauf und Dauer eines ESUG-Verfahrens

Erstgespräch und Prüfung (1 Woche)
Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation und Prüfung, ob Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren möglich und sinnvoll sind.
Vorbereitung und Antragstellung (2–6 Wochen)
Gemeinsame Erstellung des Sanierungskonzepts und Vorbereitung des Antrags beim Insolvenzgericht.
Verfahren und Umsetzung (6–12 Monate, je nach Unternehmensgröße und Komplexität)
Führung des Unternehmens in Eigenverantwortung, Abstimmung mit den Gläubigern, Erstellung und Abstimmung des Insolvenzplans.
Abschluss und Neustart
Nach Zustimmung der Gläubiger: Entschuldung und wirtschaftlicher Neustart des Unternehmens.

Ihre Vorteile im ESUG-Verfahren

  • Management bleibt handlungsfähig – kein Fremdverwalter
  • Strukturierte Sanierung mit Insolvenzplan
  • Betriebsfortführung und Werterhalt statt Zerschlagung
  • Klare rechtliche Rahmenbedingungen, um Gläubiger einzubinden und zu überzeugen

Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe

Die Regelinsolvenz ist das klassische Insolvenzverfahren für Unternehmen und Selbstständige, wenn keine Sanierung mehr außerhalb des Verfahrens möglich ist. Doch Insolvenz bedeutet nicht automatisch das Ende des Unternehmens. Mit einer sogenannten Betriebsfreigabe kann der Geschäftsbetrieb auch während des Verfahrens weitergeführt werden – entweder durch den Unternehmer selbst oder einen Dritten.

Neustart trotz Insolvenz

Betriebsfreigabe bedeutet: Der Insolvenzverwalter gibt den laufenden Geschäftsbetrieb frei, weil klar ist, dass keine Massehaftung (also kein Risiko für die Insolvenzmasse) besteht. Der Unternehmer erhält so die Möglichkeit, sein Geschäft auf eigene Rechnung fortzusetzen und neu aufzubauen.

Für wen ist die Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe geeignet?

  • Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, deren Geschäft grundsätzlich lebensfähig ist
  • Wenn eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist
  • Wenn die Fortführung des Betriebs sinnvoll erscheint und die Masse nicht belastet wird
  • Auch geeignet für Einzelfirmen und kleine GmbHs, die aktiv bleiben wollen

Welche Unterlagen sollten vorbereitet sein?

  • BWA und Jahresabschlüsse (wenn vorhanden)
  • Übersicht über Verbindlichkeiten und Gläubiger
  • Liquiditätsplan zur Betriebsfortführung
  • Kurze Beschreibung des Geschäftsmodells und wie der Betrieb weitergeführt werden soll
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung eines tragfähigen Fortführungskonzepts und der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter.

Ablauf und Dauer der Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe

Erstgespräch und Prüfung (1 Woche)
Analyse Ihrer Lage und Einschätzung, ob die Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe eine sinnvolle Option ist.
Vorbereitung und Antragstellung (2–4 Wochen)
Erarbeitung des Insolvenzantrags und des Fortführungskonzepts.
Insolvenzeröffnung und Betriebsfreigabe (nach ca. 1–2 Monaten)
Das Insolvenzgericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der über die Freigabe des Betriebs entscheidet. Ich begleite Sie durch diesen Prozess und übernehme die Kommunikation.
Betriebsfortführung während des Verfahrens (6–12 Monate oder länger, je nach Fall)
Sie setzen Ihr Geschäft auf eigene Rechnung fort. Ich unterstütze Sie bei rechtlichen und strategischen Fragen während dieser Zeit.
Abschluss des Verfahrens und wirtschaftlicher Neustart
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens sind Sie schuldenfrei – und können mit einem stabilisierten Geschäft neu durchstarten.

Vorteile der Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe

  • Fortführung des Betriebs möglich – trotz Insolvenzverfahren
  • Schuldenfreiheit nach Verfahrensabschluss
  • Keine Haftung für die Insolvenzmasse bei Betriebsfreigabe
  • Begleitung durch erfahrene Beratung und Unterstützung in allen Verfahrensstufen

Verbraucherinsolvenz

Die klassische Verbraucherinsolvenz über 3 Jahre eine rechtssichere Möglichkeit, Ihre Schulden systematisch loszuwerden und wirtschaftlich neu zu starten.

Schuldenfrei in 3 Jahren

Das Verfahren ist gesetzlich geregelt und endet nach Ablauf der 3 Jahre mit der Restschuldbefreiung – auch dann, wenn während des Verfahrens nicht alle Schulden vollständig bezahlt werden konnten.

Für wen ist die 3-jährige Verbraucherinsolvenz geeignet?

  • Privatpersonen, die überschuldet oder zahlungsunfähig sind
  • Wenn regelmäßige Einkünfte (z. B. aus Arbeit, Rente, Sozialleistungen) vorhanden sind
  • Wenn die Mindestquote zur Verkürzung auf 6 oder 12 Monate nicht erreicht werden kann
  • Auch für ehemalige Selbstständige, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Sozialleistungsbescheide)
  • Übersicht über die monatlichen Ausgaben (Miete, Versicherungen, Energie etc.)
  • Vollständige Gläubigerliste mit Forderungshöhen und aktuellen Kontaktdaten
  • Bisherige Mahn- oder Vollstreckungsbescheide, Inkassoschreiben
  • Nachweis über den außergerichtlichen Einigungsversuch (sofern möglich oder erforderlich)
Ich unterstütze Sie dabei, die Unterlagen vollständig und korrekt aufzubereiten.

Ablauf und Dauer der 3-jährigen Insolvenz

Erstgespräch und Beratung (1 Woche)
Prüfung Ihrer persönlichen Situation und Erklärung aller Verfahrensschritte.
Vorbereitung und Antragstellung (ca. 2–4 Wochen)
Erstellung des Insolvenzantrags, Einreichung beim zuständigen Insolvenzgericht.
Verfahrenseröffnung und Treuhändereinsetzung (ca. 4–8 Wochen später)
Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Treuhänder, der Ihr pfändbares Einkommen verwaltet.
Wohlverhaltensphase (3 Jahre ab Verfahrenseröffnung)
Während dieser Zeit führen Sie die pfändbaren Anteile Ihres Einkommens an den Treuhänder ab – wenn pfändbares Einkommen vorhanden ist. Es gibt keine Pflicht zur Arbeitssuche, wenn Sie z. B. Rentner oder arbeitsunfähig sind.
Restschuldbefreiung und Neustart nach 3 Jahren
Am Ende der Wohlverhaltensphase erfolgt die vollständige Entschuldung – die meisten Verbindlichkeiten werden erlassen.

Ihre Vorteile mit meiner Beratung

  • Sichere und professionelle Begleitung durch das gesamte Verfahren
  • Vermeidung von Formfehlern und Ablehnungsgründen
  • Verständliche Erklärungen aller Schritte – ohne „Fachchinesisch“
  • Fester Ansprechpartner während der gesamten Laufzeit

Verbraucherinsolvenz in 6 bis 12 Monaten

In bestimmten Fällen ist eine Entschuldung über die Verbraucherinsolvenz bereits innerhalb von 6 bis 12 Monaten möglich. Dieses schnelle Verfahren eignet sich vor allem für Menschen, die kein pfändbares Einkommen haben oder deren Vermögensverhältnisse sehr übersichtlich sind.

Die schnelle Verbraucherinsolvenz

Das Besondere: Wenn es keine pfändbaren Werte gibt und die Gläubiger ihre Forderungen nicht aktiv weiterverfolgen (z. B. durch Forderungsanmeldungen), kann das Insolvenzverfahren deutlich schneller abgeschlossen werden als in der regulären dreijährigen Wohlverhaltensphase.

Ich begleite Sie dabei, den Weg zur schnellen Schuldenbefreiung rechtssicher, korrekt und effizient zu gehen.

Für wen ist die schnelle Verbraucherinsolvenz geeignet

  • Privatpersonen ohne oder mit nur sehr geringem pfändbarem Einkommen (z. B. Bezieher von Sozialleistungen, Geringverdiener, Rentner)
  • Personen ohne werthaltiges Vermögen (kein Immobilienbesitz, keine Sparguthaben über dem Freibetrag)
  • Wenn die Gläubigerforderungen überschaubar und unkompliziert sind
  • Wenn keine komplizierten Verfahrensverzögerungen durch viele Gläubigeranmeldungen zu erwarten sind
Ob die schnelle Entschuldung möglich ist, prüfen wir im Erstgespräch anhand Ihrer persönlichen Situation.

Welche Unterlagen sollten vorbereitet sein?

  • Einkommensnachweise (z. B. Sozialleistungsbescheide, Rentenbescheide, Gehaltsabrechnungen)
  • Gläubigerliste mit Forderungshöhen und Kontaktdaten
  • Kopien der bisherigen Mahnschreiben oder Vollstreckungsbescheide
  • Übersicht über Ihre monatlichen Ausgaben (Miete, Strom, Versicherungen)
Ich unterstütze Sie bei der vollständigen und korrekten Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.

Ablauf und Dauer – Schritt für Schritt zur schnellen Entschuldung

Erstgespräch und Prüfung der Voraussetzungen (1 Woche)
Analyse Ihrer wirtschaftlichen Lage und Einschätzung, ob das schnelle Verfahren möglich ist.
Vorbereitung und Antragstellung (2–4 Wochen)
Erstellung und Einreichung des Insolvenzantrags beim zuständigen Insolvenzgericht.
Verfahrenseröffnung und Treuhändereinsetzung (ca. 4–8 Wochen danach)
Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Treuhänder.
Zügige Verfahrensabwicklung (Gesamtdauer ca. 6 bis 12 Monate)
Wenn keine oder nur wenige Forderungen angemeldet werden und keine pfändbaren Werte vorhanden sind, kann das Verfahren frühzeitig aufgehoben werden.
Restschuldbefreiung und Neustart
Nach Verfahrensende erfolgt die vollständige Entschuldung – Sie sind schuldenfrei.

Ihre Vorteile mit meiner Beratung zur schnellen Verbraucherinsolvenz

  • Schnelle Entschuldung möglich – bereits ab 6 Monaten
  • Sichere und professionelle Begleitung vom Antrag bis zur Restschuldbefreiung
  • Individuelle Prüfung Ihrer Chancen auf das verkürzte Verfahren
  • Vermeidung von Fehlern, die das Verfahren verzögern oder gefährden könnten

Wann ist die schnelle Verbraucherinsolvenz nicht möglich?

Auch wenn die schnelle Entschuldung in 6 bis 12 Monaten grundsätzlich möglich ist, gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. In folgenden Fällen könnte sich das Verfahren verzögern oder eine längere Verfahrensdauer (z. B. bis zu 3 Jahre) notwendig sein:
Pfändbares Einkommen vorhanden
Wenn Sie ein regelmäßiges Einkommen über der Pfändungsfreigrenze erzielen, sind Sie verpflichtet, einen Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abzugeben. Die Wohlverhaltensphase dauert dann in der Regel 3 Jahre, es sei denn, Sie können innerhalb dieser Zeit bestimmte Rückzahlungsquoten erfüllen (mindestens 35 % der Schulden plus Verfahrenskosten).
Wertvolles Vermögen vorhanden
Besitzen Sie Immobilien, teure Fahrzeuge, größere Sparguthaben oder sonstige Vermögenswerte, werden diese im Verfahren verwertet. Auch das kann eine schnelle Verfahrensbeendigung verhindern.
Viele Gläubiger oder komplizierte Forderungen
Wenn sehr viele Gläubiger beteiligt sind oder wenn es Streit über die Forderungen gibt (z. B. über die Höhe oder die Berechtigung einzelner Forderungen), verlängert sich das Verfahren oft automatisch, weil Klärungen notwendig sind.
Fehlende oder unvollständige Unterlagen
Eine schnelle Abwicklung ist nur möglich, wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen. Unklare Verhältnisse führen sonst zu Rückfragen durch das Gericht oder den Treuhänder – das kostet Zeit.
Verzögerungen durch Gläubigeranmeldungen
Meldet ein Gläubiger seine Forderung verspätet oder gibt es Streit über bestimmte Forderungen, kann auch dies das Verfahren verzögern.

Mein Angebot: Klare Einschätzung schon vor dem Antrag

Ich prüfe bereits vor der Antragstellung, ob die schnelle Entschuldung für Sie möglich ist oder ob Hindernisse bestehen könnten. Dadurch vermeiden wir böse Überraschungen und stellen sicher, dass Sie den besten Weg für Ihre Situation wählen.

Ehrlich. Transparent. Verlässlich.

Keine falschen Versprechen – sondern eine realistische Einschätzung und kompetente Begleitung.

Vertretung bei Gläubigerversammlungen

Gläubigerversammlungen entscheiden über den weiteren Verlauf von Insolvenzverfahren – sie bestimmen über Verwalter, Sanierungspläne, Quoten und Einflussmöglichkeiten. Für Unternehmen, Banken, Investoren und sonstige Gläubiger ist es daher entscheidend, dort stark, gut vorbereitet und rechtssicher vertreten zu sein.

Professionell, erfahren, durchsetzungsstark

Warum es besser ist, mich für Ihre Vertretung zu beauftragen

Fachliche Expertise und strategische Erfahrung
Ich kenne die Abläufe, Verfahrensregeln und Fallstricke der Gläubigerversammlungen aus jahrelanger Tätigkeit als Insolvenzberater, Sachwalter und Sanierungsexperte. Ich weiß, welche Fragen gestellt werden müssen, um Transparenz zu schaffen, und wie ich Ihre Interessen wirkungsvoll durchsetze.
Souveräne Verhandlungsführung – ohne emotionale Verstrickung
Als externer, unabhängiger Vertreter argumentiere ich sachlich, juristisch präzise und überzeugend – auch in schwierigen oder konfliktbeladenen Versammlungen. Das verhindert, dass persönliche Beziehungen oder Emotionen Ihre Verhandlungsposition schwächen.
Risikobewertung und klare Entscheidungsgrundlage
Ich bereite die Versammlung für Sie fundiert vor, analysiere die wirtschaftliche Lage des Verfahrens und die Sanierungspläne und gebe Ihnen klare Empfehlungen: Welche Entscheidungen sind sinnvoll? Wo lauern Risiken? Wo können Sie Einfluss nehmen?
Effizienz und Zeitersparnis für Ihr Unternehmen
Sie sparen Ressourcen, Zeit und Nerven, denn ich übernehme die komplette Kommunikation und Vertretung – zuverlässig, professionell und lösungsorientiert. Sie können sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren, während ich Ihre Rechte aktiv wahrnehme.

Wie ich für Sie tätig werde

Vorbereitung und Analyse
Ich prüfe die Verfahrensunterlagen, analysiere die wirtschaftliche Situation des Schuldners und kläre mit Ihnen die Strategie.
Vertretung in der Gläubigerversammlung
Ich nehme für Sie an der Versammlung teil, stelle die entscheidenden Fragen, übe Ihr Stimmrecht aus und verhandle mit den anderen Beteiligten.
Bericht und Empfehlungen
Nach der Versammlung erhalten Sie von mir eine klare, verständliche Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Juristisch präzise und wirtschaftlich fundierte Vertretung
  • Durchsetzungskraft und Verhandlungsgeschick auf Augenhöhe mit Verwaltern und anderen Beteiligten
  • Unabhängigkeit und Objektivität – keine persönlichen Interessen, nur Ihre Ziele im Fokus
  • Klare Risikoeinschätzung und strategische Beratung
  • Entlastung und Sicherheit – Sie überlassen nichts dem Zufall

Erfolgreiche Einflussnahme beginnt mit der richtigen Vertretung. Lassen Sie mich Ihre Stimme sein – souverän, erfahren, durchsetzungsstark

Erstellung von Gutachten

Ein fundiertes Sanierungsgutachten ist oft der Schlüssel, um Gläubiger zu überzeugen, Banken zur Mitwirkung zu bewegen und Sanierungslösungen rechtssicher umzusetzen. Besonders das IDW S6-Gutachten (nach dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer) genießt höchste Akzeptanz und ist vielfach Voraussetzung für Kreditverhandlungen, Sanierungsvereinbarungen oder die Nutzung des StaRUG- und ESUG-Verfahrens.

Sanierungsgutachten und S6-Gutachten – belastbar, praxisnah, rechtssicher

Doch nicht jedes Gutachten erfüllt die Anforderungen an Objektivität, Tiefe und Verständlichkeit. Ein Gutachten muss nicht nur juristisch und betriebswirtschaftlich korrekt sein – es muss auch praktikabel und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Genau hier setze ich an.

Warum Sie mich für die Erstellung von Sanierungs- und S6-Gutachten beauftragen sollten:

Schnittstelle zwischen Recht und Wirtschaft – beides im Blick
Als Wirtschaftsjurist (LL.M.), Insolvenzberater und zertifizierter StaRUG- und ESUG-Berater kenne ich nicht nur die rechtlichen Anforderungen an ein Sanierungsgutachten, sondern auch die wirtschaftlichen Mechanismen und Erwartungen der Banken und Gläubiger. So garantiere ich Gutachten, die juristisch belastbar und wirtschaftlich realistisch sind.
Objektivität und Unabhängigkeit
Ich erstelle Gutachten unabhängig und neutral – nicht als bloßes „Gefälligkeitsgutachten“, sondern als seriöse Entscheidungsgrundlage für Gläubiger, Banken und Gerichte. Das schafft Vertrauen und Glaubwürdigkeit.
Praxisnahe Konzepte statt theoretischer Planspiele
Ein gutes Sanierungsgutachten liefert nicht nur Zahlen, sondern auch umsetzbare Handlungsempfehlungen. Es zeigt konkret auf, wie eine Sanierung realistisch gelingen kann, welche Maßnahmen notwendig sind, und welche Risiken bestehen.
Hohe Akzeptanz bei Banken, Gläubigern und Gerichten
Dank fundierter Analyse, klarer Struktur und rechtssicherer Argumentation sind meine Gutachten eine belastbare Grundlage für Verhandlungen – sei es zur Fortführung des Geschäftsbetriebs, zur Kreditvergabe oder zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens.

Umfassende Gutachtenerstellung für alle Verfahrensarten

  • Sanierungsgutachten nach IDW S6
  • Liquiditäts- und Fortbestehensprognosen
  • Insolvenzursachenanalysen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)
  • Vergleichsrechnungen und Quotenberechnungen für Insolvenzpläne
  • Sanierungsfähigkeit im StaRUG- und ESUG-Verfahren

Mein Vorgehen bei der Gutachtenerstellung

Gründliche Bestandsaufnahme
Analyse der wirtschaftlichen Situation, des Geschäftsmodells und der Krisenursachen.
Prüfung der Sanierungsfähigkeit
Erstellung einer realistischen Fortführungsprognose unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Entwicklung konkreter Maßnahmen und Sanierungskonzepte
Maßnahmen zur Liquiditätssicherung, Restrukturierung und Kostensenkung – klar beschrieben, nachvollziehbar bewertet.
Transparente Darstellung und klare Kommunikation
Gutachten, die auch für Nicht-Juristen und Nicht-Betriebswirte verständlich sind – um alle Beteiligten ins Boot zu holen.

Ihre Vorteile mit meiner Gutachtenerstellung

  • Objektiv, unabhängig, rechtssicher
  • Akzeptiert bei Banken, Gläubigern und Gerichten
  • Realistische, umsetzbare Sanierungskonzepte statt Theorie auf dem Papier
  • Berücksichtigung aller relevanten wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte
  • Persönliche Begleitung auch bei Verhandlungen und Umsetzung

Ein gutes Gutachten ist mehr als ein Pflichtdokument – es ist das Fundament für Vertrauen und den Erfolg einer Sanierung.

Setzen Sie auf fundierte Analyse und klare Aussagen – ich unterstütze Sie gerne.